Ausleihe

Hier findet Ihr eine Übersicht über unsere vielfältigen Verleihangebote.

Von der Buttonmaschine bis zum Menschenkicker, von Stellwänden bis zum GPS-Gerät für Geocaching, von Liederbüchern bis zur Jonglierkiste - viele Angebote für Jugendarbeit und Vereine/Verbände!

Die jeweiligen Termine für die Ausleihe sollten in der Geschäftsstelle angemeldet werden. Der Leihgegenstand kann dort zu den üblichen Geschäftszeiten abgeholt werden.

Die Ausleihe des KJR- Busses obliegt gesonderten Bedingungen.

NEU Umsatzsteuer ab 2023 - Allgemeine Informationen

Der Bayerische Jugendring als Körperschaft des öffentlichen Rechts - und somit auch der Kreisjugendring Lichtenfels – ist ab dem 01.01.2023 umsatzsteuerpflichtig. Nach §2 I UstG und nach § 2 b UstG werden somit auch viele Leistungen der Jugendarbeit Gegenstand der Umsatzsteuer.

Anerkannte Träger der Jugendhilfe, welche unsere Angebote zum Zweck der Kinder – und Jugendarbeit nutzen, sind von der Umsatzsteuer befreit.

Sollte dies nicht auf Sie zutreffen, sind Sie umsatzsteuerpflichtig und wird gesondert ausgewiesen.

Deshalb bitten wir Sie, wahrheitsgemäß anzugeben, ob es sich um einen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe handelt und ob das Mietobjekt ausschließlich zum Zweck der Kinder – und Jugendarbeit gem. § 11 SGB VIII genutzt wird.

Sind Sie ein anerkannter freier Träger der Jugendhilfe?

Anerkannte Träger der freien Jugendhilfe sind z.B. die Mitgliedsvereine und Verbände in den Stadt – und Kreisjugendringen, Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts, Verbände der freien Wohlfahrtspflege.